Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen. Zum Beispiel mit neuen Fenstern oder Türen von Herkenhoff. Die Bundesregierung belohnt so ihren Beitrag zum Klimaschutz. Und zwar mit 20 Prozent Steuerbonus. Wer sein Haus oder seine Wohnung mit einer energetischen Sanierungsmaßnahme aufwertet, kann die Kosten dafür ganz einfach in der Einkommens-Steuererklärung angeben – ohne Antrag oder vorherige Anmeldung!
Erstattet werden dabei 20 Prozent der Investitionskosten von bis zu 200.000 Euro (max. also 40.000 Euro, verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren). Neben den Materialkosten sind auch die Handwerkerleistungen für das Einsetzen der neuen Fenster oder Türen absetzbar. Im Gegensatz zu den gesamten Sanierungskosten können Sie die Kosten für Handwerkerleistungen auch angeben, wenn Sie bereits Förderung von der KfW oder dem BAFA erhalten haben.
Diese Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, um sich das Geld für die energetische Sanierung vom Finanzamt zurückzuholen:
Eigennutzung
Die Immobilie oder die Eigentumswohnung muss von Ihnen selbst bewohnt werden.
Alter der Immobilie/Eigentumswohnung
Das Haus oder die Wohnung muss zum Beginn der Sanierung älter als 10 Jahre sein. Es zählt hierbei der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wurde.
Zeitraum der Sanierung
Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen muss zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2029 stattfinden.
Fachunternehmen
Ein anerkanntes Fachunternehmen muss die Sanierungsmaßnahmen durchführen und bescheinigen, dass die energetischen Mindestanforderungen für die Steueranrechnung erfüllt werden.
Rechnung /Bezahlung
Das Fachunternehmen muss eine Rechnung in deutscher Sprache ausstellen, die die Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Objekts enthält. Für Ihre Steuererklärung benötigen Sie außerdem einen Überweisungsbeleg der Rechnungssumme. Eine Barzahlung ist nicht möglich!
U-Wert
Der U-Wert gibt Auskunft über den Wärmeverlust eines Fensters oder einer Tür. Um von den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren, müssen die neuen Fenster einen U-Wert von mindestens 0,95 W/(m2K) und Türen von mindestens 1,3 W/(m2K) aufweisen.
Setzen Ihre Investition von der Steuer ab:
Sie können 20 % Ihrer Investitionssumme für neue Herkenhoff-Fenster oder Türen steuerlich geltend machen.
Beispiel:
- Im 1. und 2. Jahr reduziert sich Ihre Einkommenssteuer um je 7 % der Investitionssumme, höchstens aber um 14.000 €.
- Im 3. Kalenderjahr können sie weitere 6 % der Investitionssumme geltend machen, höchstens aber 12.000 €.
Bei Fragen zum Thema energetische Gebäudesanierung helfen wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich weiter!